Hessischer Bildungs-und Erziehungsplan

 Jedes Kind in Hessen soll möglichst früh, möglichst optimal und nachhaltig gefördert werden, dies ist das erklärte Ziel der Hessischen Landesregierung. Der als verbindliche Arbeitsgrundlage für alle Kindertagesstätten entwickelte „Bildungs- und Erziehungsplan Hessen“ (BEP) rückt die besonders lernintensive Altersspanne von 0 bis 10 Jahren in den Focus und stellt das Kind in den Mittelpunkt aller Überlegungen und nicht mehr die jeweilige Institution. Die gemeinsame Erarbeitung und Herausgabe eines Bildungs- und Erziehungsplans durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium unterstreicht den Institutionen übergreifenden Aspekt.

(Quelle : Hessischer Bildungs– und Erziehungsplan)

 

Gesetz zur Selbständigkeit

Bürgerliches Gesetzbuch § 2

Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende

Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem

verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach

dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und

streben Einvernehmen an.

Unsere Haltung

Wir orientieren uns in unserer täglichen Arbeit nicht nur am BEP und entwickeln unser Konzept anhand diesem ständig weiter, sondern erfüllen damit auch unseren gesetzlichen Auftrag zur Bildung und Erziehung von Kindern.

 

Wir haben daher für uns das Konzept des kindzentrierten Arbeitens entwickelt. Das Kind steht im Mittelpunkt und von ihm geht alles aus. Wir bieten den Kindern täglich die Möglichkeit sich an verschiedenen Aktionen und Projekten zu beteiligen. Dabei haben die Kinder die Freiheit selbst zu entscheiden, ob sie an diesen teilnehmen möchten oder nicht. Darüber hinaus greifen wir die Interessen der Kinder auf und entwickeln daraus weiterführende Aktivitäten und

Angebote.

 

Ein Kind lernt, wenn es mit Spaß, Motivation und Interesse bei der Sache ist und nicht in ein von Erwachsenen geplantes Angebot gepresst wird. Kinder gestalten ihre Bildungsprozesse selbst und wir knüpfen an diese an. Dies kann man z.B. an einem Waldtag transparent machen. Jeden Montag dürfen die Kinder ab 3 Jahren in den Wald gehen. Ein Erwachsener entscheidet je nach Interesse, Laune, Wetterlage, Befinden etc. selbst, ob er einen Waldausflug machen möchte oder nicht. Unsere Kinder haben dasselbe Recht Entscheidungen zu treffen und werden so gestärkt, unterstützt und angehalten ihre Meinung und Wünsche zu äußern und diese werden von uns ernst genommen. Wenn ein Kind mal nicht in den Wald möchte, so kann es dies kund tun. Genau wie an diesem Beispiel können die Kinder Angebote aus unserem Wochenablauf wahrnehmen oder sich bewusst dagegen entscheiden.

Wichtig zu wissen ist, dass es kein Kind gibt, das nicht lernen möchte oder nicht neugierig ist. Jedes Kind hat seine Stärken, an denen wir anknüpfen und so seine Lern- und Entwicklungsprozesse fördern. Das Kind fühlt sich im

geschützten Rahmen sicher und kann so sein eigenes Lerntempo entwickeln und selbst bestimmen, was im jetzigen Lebensabschnitt gerade gelernt wird. Als pädagogische Fachkräfte beobachten und dokumentieren wir diese Lern- und Entwicklungsprozesse unter Anderem im Portfolio.